Die TÜV-Plakette am Kennzeichen zeigt an, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Doch viele Autofahrer sind unsicher: Wann genau muss ich zur HU? Darf ich den Termin überziehen? Und welche Strafen drohen bei verspäteter Vorführung? In diesem Artikel erklären wir alle wichtigen TÜV-Fristen und zeigen, wie Sie Bußgelder vermeiden.
## Die TÜV-Plakette richtig lesen
Die runde Plakette am hinteren Kennzeichen verrät auf den ersten Blick, wann die nächste HU fällig ist. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr, die Zahl oben (auf 12 Uhr Position) den Monat. Steht beispielsweise die 3 oben und in der Mitte die 26, ist die HU im März 2026 fällig.
Die Farbe der Plakette wechselt jährlich in einem Sechsjahres-Rhythmus: Rosa, Grün, Orange, Blau, Gelb, Braun. So können Polizei und Ordnungsamt bereits aus der Entfernung erkennen, ob ein Fahrzeug überfällig ist.
## TÜV-Fristen für verschiedene Fahrzeugtypen
**Pkw (Neuwagen):**
Neue Personenkraftwagen müssen erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung. Diese Regelung gilt seit Mai 2018 und soll der längeren Haltbarkeit moderner Fahrzeuge Rechnung tragen.
**Pkw (Gebrauchtwagen):**
Nach der ersten HU ist die Hauptuntersuchung alle 24 Monate fällig. Das bedeutet: Alle zwei Jahre müssen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfstelle bringen.
**Motorräder:**
Motorräder und Leichtkrafträder müssen ebenfalls alle 24 Monate zur HU. Neukräder haben keine verlängerte Erstfrist – auch sie müssen nach zwei Jahren das erste Mal zur Prüfung.
**Wohnmobile:**
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen folgen den gleichen Fristen wie Pkw. Schwerere Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen bereits nach 12 Monaten zur ersten HU und danach jährlich.
**Anhänger:**
Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht müssen alle 24 Monate zur HU. Leichtere Anhänger sind von der HU-Pflicht befreit.
**Oldtimer:**
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssen trotz ihres Alters nur alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.
## Toleranzfrist: Zwei Monate Vorziehen erlaubt
Eine wichtige Regel, die viele nicht kennen: Sie dürfen die HU bis zu zwei Monate vor dem Fälligkeitstermin durchführen lassen, ohne dass sich der nächste Prüftermin verschiebt. Ist Ihre HU beispielsweise im März 2026 fällig, können Sie bereits ab Januar 2026 zur Prüfung – die nächste HU wäre dann trotzdem erst wieder im März 2028 fällig.
Diese Regelung ist besonders praktisch, wenn Sie einen günstigen Termin gefunden haben oder die HU mit anderen Werkstattarbeiten kombinieren möchten.
## Bußgelder bei Überziehung der TÜV-Fristen
Wer die HU-Frist überzieht, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Die Strafen staffeln sich nach der Dauer der Überziehung:
**2 bis 4 Monate überfällig:**
15 Euro Verwarnungsgeld. Keine Punkte, aber eine kostenpflichtige Verwarnung.
**4 bis 8 Monate überfällig:**
25 Euro Bußgeld. Auch hier noch keine Punkte, aber die Strafe wird bereits als Bußgeld eingestuft.
**Über 8 Monate überfällig:**
60 Euro Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg. Ab dieser Frist wird es ernst – der Punkt bleibt für 2,5 Jahre im Fahreignungsregister.
**Zusätzlich bei Überziehung über 2 Monate:**
Die Prüforganisation muss eine erweiterte Hauptuntersuchung durchführen, die etwa 20% teurer ist. Dabei wird besonders auf versteckte Mängel geachtet, die durch die verspätete Vorführung entstanden sein könnten.
## Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV
Besonders kritisch wird es, wenn Sie mit abgelaufenem TÜV einen Unfall verursachen. Zwar erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, aber die Versicherung kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und Leistungen kürzen – besonders wenn der Unfall auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei der HU aufgefallen wäre.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit stark überzogenem TÜV kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern oder erheblich kürzen. Das finanzielle Risiko ist also beträchtlich.
## So behalten Sie den Überblick über TÜV-Fristen
**TÜV-Plakette prüfen:**
Schauen Sie regelmäßig auf die Plakette am Kennzeichen. Fotografieren Sie sie ab, damit Sie das Datum immer griffbereit haben.
**Erinnerung einrichten:**
Tragen Sie den TÜV-Termin in Ihren Kalender ein und richten Sie eine Erinnerung zwei Monate vorher ein.
**Werkstatt-Service nutzen:**
Viele Werkstätten bieten einen Erinnerungsservice an. Bei [A&H Schwarz Autotechnik in Hamburg](https://ahschwarzautotechnik.de/tuev-hamburg erinnern wir Sie rechtzeitig per E-Mail oder SMS an die fällige HU.
**Serviceheft checken:**
Im Serviceheft oder digitalen Serviceheft ist der letzte HU-Termin vermerkt. Rechnen Sie zwei Jahre dazu, und Sie wissen, wann die nächste Prüfung ansteht.
## Fazit: TÜV-Fristen einhalten lohnt sich
Die Hauptuntersuchung ist keine Schikane, sondern dient Ihrer Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer. Mit der Zwei-Monats-Vorfrist haben Sie ausreichend Spielraum, um einen passenden Termin zu finden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und vermeiden Sie unnötige Bußgelder und Risiken.
Bei A&H Schwarz Autotechnik in Hamburg-Wandsbek bereiten wir Ihr Fahrzeug optimal auf die TÜV-Prüfung vor. Mit unserem Pre-Check erkennen wir Mängel frühzeitig und beheben sie vor der offiziellen Prüfung. So bestehen über 95% unserer Kunden die HU beim ersten Anlauf.
**Jetzt TÜV-Termin vereinbaren:** ☎ 040 6524160 oder [online buchen](https://ahschwarzautotechnik.de/kontakt
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