TÜV-Fristen: Wer die Fristen der Hauptuntersuchung kennt, vermeidet Ärger und Verwarnungsgeld. Dieser Ratgeber erklärt, wann Ihr Fahrzeug zur HU muss und woran Sie den nächsten Termin erkennen.
Die Hauptuntersuchung (HU, im Alltag „TÜV“) ist Pflicht, damit Ihr Fahrzeug verkehrssicher bleibt. Hier die wichtigsten Fristen und Hinweise.
Wie oft muss ich zur HU?
Bei Pkw in der Regel alle zwei Jahre. Ein neues Fahrzeug muss zum ersten Mal nach drei Jahren vorgeführt werden. Die Abgasuntersuchung (AU) gehört zur Hauptuntersuchung.
Wann ist mein Termin fällig?
Die Fälligkeit zeigt die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte ist das Jahr, die Zahl oben (Position 12 Uhr) der Monat, in dem der Termin fällig ist, jeweils bis zum Ende dieses Monats. Genaueres steht auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was passiert bei Überschreitung?
Wer die Frist um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen, das mit der Dauer steigt. Bei langer Überschreitung kann auch ein Punkt in Flensburg dazukommen. Bei erheblichen Mängeln erteilt der Prüfer keine Plakette, dann gilt in der Regel eine Frist von einem Monat zur Nachprüfung.
Tipp
Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor der HU kurz auf typische Mängel wie Licht, Bremsen und Reifen prüfen. So vermeiden Sie eine Nachprüfung.
Häufige Fragen
Gilt die Frist auch für Oldtimer und Motorräder?
Für Pkw gilt in der Regel zwei Jahre, für viele Motorräder ebenfalls. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gelten die allgemeinen Fristen für Hauptuntersuchungen, die Abgasuntersuchung entfällt je nach Fahrzeug.
Kann ich die HU vorziehen?
Ja, Sie können früher zur Prüfung. Die Plakette gilt dann ab dem Prüftermin für die volle Frist. Beachten Sie, dass die Plakette in der Regel ab dem Prüfmonat zählt.
Wo steht der Termin außer auf der Plakette?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) steht das Datum der nächsten Hauptuntersuchung.
Häufige Fragen zu TÜV-Fristen
Wie lange gilt die Plakette beim Pkw?
Bei Pkw ist die Hauptuntersuchung in der Regel alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen zum ersten Mal nach drei Jahren. Die Zahl auf der Plakette zeigt den Monat, in dem die Frist abläuft. Maßgeblich ist das Datum im Fahrzeugschein.
Wo finde ich den Termin der nächsten HU?
Der Termin steht auf der hinteren Kennzeichenplakette und im Fahrzeugschein. Die Farbe der Plakette gibt das Jahr an, die Zahl in der Mitte den Monat. Viele Fahrer notieren sich den Termin im Kalender, damit er nicht vergessen wird.
Was passiert bei einer Überschreitung der Frist?
Wer die Frist überschreitet, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Wie hoch es ausfällt, hängt von der Dauer der Überschreitung ab. Die genauen Beträge legt der Bußgeldkatalog fest. Lassen Sie die HU deshalb rechtzeitig machen, bei Bedarf nach einer Vorprüfung in der Werkstatt.
Gilt die Frist für alle Fahrzeuge gleich?
Nein. Für Pkw gilt in der Regel ein Rhythmus von zwei Jahren, für andere Fahrzeugarten gelten teils andere Fristen. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem Fahrzeugschein.
Kann ich die HU vor dem Termin machen lassen?
Ja, die Hauptuntersuchung kann schon etwas vor Ablauf der Frist erfolgen. Wie das Datum der neuen Plakette dann berechnet wird, erfahren Sie bei der Prüforganisation.
Checkliste: So behalten Sie die HU im Blick
- Termin im Fahrzeugschein und auf der Plakette ablesen
- Erinnerung im Kalender oder Handy anlegen
- Zwei bis drei Wochen vorher einen Termin vereinbaren
- Beleuchtung, Reifen und Wischer vorab prüfen
- Fahrzeugschein und letzten Prüfbericht bereitlegen
Fazit
Wer die Frist im Blick behält und das Fahrzeug vorher kurz prüfen lässt, spart Zeit und Nerven. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug gern vor der HU an und besprechen mit Ihnen, ob Mängel zu beheben sind. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 040 6524160 oder per Terminanfrage.
Plakette, Prüfbericht und Fristen im Alltag
Auf der hinteren Kennzeichenplakette steht in der Mitte der Monat, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Die Farbe der Plakette gibt das Jahr an. Beim Fahrzeugschein finden Sie den Termin ebenfalls. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine neue Plakette und einen Prüfbericht, den Sie aufbewahren sollten.
Wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder umschreiben, beginnt die Frist je nach Fall neu. Bei Unsicherheit fragen Sie bei der Zulassungsstelle oder der Prüforganisation nach. Planen Sie für den Termin etwas Zeit ein, denn bei Mängeln muss das Fahrzeug nach der Reparatur noch einmal vorgeführt werden. Wer vorab einen Blick auf Beleuchtung, Reifen und Bremsen wirft, erhöht die Chance, dass die Prüfung beim ersten Mal klappt.
Allgemeine Informationen rund um Hauptuntersuchung, Fahrzeugsicherheit und Prüfumfang finden Sie auch beim TÜV-Verband und bei DEKRA. Diese Seiten ersetzen keine Beratung zu Ihrem konkreten Fahrzeug, geben aber einen guten Überblick.
Wenn Sie unsicher sind, ob an Ihrem Fahrzeug etwas zu tun ist, schauen wir es uns in Ruhe an und sagen Ihnen offen, was nötig ist und was warten kann. Nutzen Sie dazu einfach unsere Terminanfrage oder rufen Sie uns an: 040 6524160. Unser Meisterbetrieb in Hamburg-Wandsbek berät Sie verständlich und ohne unnötige Fachbegriffe.
Hilfe von der Meisterwerkstatt in Wandsbek:
Den TÜV bieten wir dienstags und donnerstags an, die Übergabe ist gern um 8 Uhr. Mehr dazu. Einen Termin buchen Sie online oder unter 040 6524160. Für ein Angebot schicken Sie uns ein Foto vom Fahrzeugschein. Mehr über uns: Kfz-Werkstatt Wandsbek.
Weitere Themen finden Sie in unserem Auto-Ratgeber.
